Stolberger Geschichts- und Traditionsverein e. V.
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Beitragsordnung

Der Stolberger Geschichts- und Traditionsverein hat bei seiner Gründungsversammlung am 17.09.2001 zu § 8 der Satzung folgende Beitragsordnung beschlossen und am 15.10.2001 durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert:


§ 1
Beitragssätze

Es sind folgende Mitgliedsbeiträge pro Jahr zu entrichten:

  1. natürliche Personen 20 Euro
  2. Schüler und Studenten 10 Euro
  3. Vereine und Verbände 50 Euro
  4. juristische Personen 100 Euro
  5. Städte und Gemeinden lt. Einwohnerzahl pro Einwohner 0,50 Euro
  6. Landkreise lt. Einwohnerzahl pro Einwohner 0,10 Euro
  7. Banken, Sparkassen und Versicherungen 500 Euro

Für die Beitragsbemessung nach Einwohnerzahl ist die Zahl der Einwohner am Beginn des Kalenderjahres maßgebend.

Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Befreundete Vereine sind beitragsfrei, wenn diese auf Gegenseitigkeit ebenfalls beitragsfreie Mitgliedschaft eingeräumt haben.

§ 2
Fälligkeit

  1. Mitgliedsbeiträge sind in einer Summe bis zum 31. März eines jeden Jahres zu entrichten.
  2. Der Erstbeitrag ist innerhalb von drei Wochen nach Aufnahme in den Verein zu zahlen.


§ 3
Zahlungsform

  1. Das Mitglied kann seinen Jahresbeitrag per Lastschrift von seinem Girokonto einziehen lassen. Hierzu soll dem Verein eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Der Kassierer wird jährlich im März einen Sammeleinzug durchführen.
  2. Das Mitglied kann seinen Jahresbeitrag jährlich auf das Vereinskonto überweisen.


§ 4
Spenden

  1. Spenden können vom Verein entgegengenommen werden. Spendenquittungen werden vom Verein ausgestellt.
  2. Die Spenden werden ausschließlich für die Vereinsarbeit oder für gemeinnützige Zwecke verwendet, sofern diese der Vereinssatzung entsprechen.
  3. Der Spender kann seine Spende mit einer Zweckbestimmung verbinden.


§ 5
Geltungsdauer

Diese Beitragsordnung gilt für das Jahr 2001 und die folgenden Jahre. Sie kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden.